Seit dem 17.05.2010 sind die Rechtsanwälte und Notare verpflichtet, bestimmte Informationen gemäß der Dienstleistungs-Informationspflichten- Verordnung (DL-InfoV) zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit den nachfolgenden Hinweisen nach:
Angaben gemäß § 5 TMG und DL-InfoV:
Rechtsanwälte Penning und Horn GbR
Köln-Berliner Straße 31
D-44287 Dortmund
Tel.: +49(0)231 – 456009
Fax: +49(0)231 – 443306
E-Mail: rae@penning-horn.de
Vertretungsberechtigte
Benedikt Penning, Rechtsanwalt uns Notar
Hendrik Horn, Rechtsanwalt uns Notar
Steuernummer
315/5904/0532
Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
D-59063 Hamm
Tel.: +49(0)2381-985000
Fax: +49(0)2381-985050
Internet: http://www.rak-hamm.de
Die in der Kanzlei tätigen Notare sind Mitglieder der nachfolgend genannten Notarkammer:
Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18, 59063 Hamm,
Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985001
Fax: 02381/430696
Internet: westfaelische-notarkammer.de
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Notare
ist der/die jeweils örtliche zuständige Landgerichtspräsident/in, vorliegend der-/diejenige des Landgerichts Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund, Telefon: 0231 926 – 0, Telefax: 0231 926 – 10200.
Die Notare (Bundesrepublik Deutschland) wurden durch den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm unter Zuweisung des Amtssitzes Dortmund bestellt.
Auskunft nach Dienstleistungs-InformationspflichtenVO
Berufshaftpflicht besteht bei:
AXA Versicherung
Köln
Geltungsbereich: Europa
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme 250.000€ zu unterhalten. Das Unterhalten einer Berufshaftpflichtversicherung ist Vorraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Notare sind aufgrund der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Das Unterhalten einer Berufshaftpflichtversicherung ist Vorraussetzung für die Zulassung als Notar. Die Einzelheiten regelt die Bundesnotarordnung.
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE – Berufsregeln).
Die Berufsregeln für die Zulassung als „in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin“ sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt. Diese für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter der Rubrik „Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de
Die Berufsbezeichnung „Notar“ bzw. „Notarin“ wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung (BNotO) verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, „KostO“). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Texte Berufsrecht“ auf der Homepage der BNotK. Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sie unter der Rubrik „Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de.
Hinweis auf Kollisionsprüfung:
Aus rechtlichen Gründen ist die Mandatsübernahme durch den Rechtsanwalt nicht möglich, sofern in derselben Angelegenheit bereits eine Tätigkeit der Notare/eines Notars der Kanzlei Penning und Horn bereits erfolgt ist.
Eine Mandatsübernahme durch die Notare ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, wenn in derselben Angelegenheit bereits eine anwaltliche Tätigkeit vorliegt. Die Regelungen dienen der Unparteilichkeit des Notars. Daher bin ich gezwungen, vor Mandatserteilung eine (computergestützte) Kollisionsprüfung durchzuführen.
Hinweis auf Schlichtungsstellen:
Für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. 030/2849390, Fax 030/28493911, E-Mail: zentrale@brak.de
Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm; Tel. 02381/985000, Fax 02381/985050, E-Mail: info@rak-hamm.de
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Redaktion – inhaltlich Verantwortlicher gem. § 6 MDStV, § 55 RStV und § 6 TDG
Benedikt Penning, Hendrik Horn (Anschrift wie oben)
Für die Bearbeitung der Mandate, die außergerichtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Anwalt einzeln vertretungsberechtigt.
Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001
Haftungsausschluss:
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